Produkte | Klappläden
Klappläden
Unternehmererklärung zur EnEV 2009 Apr 5, 2015

Zitat:   Ein Unternehmen, das Arbeiten an einem bestehenden Gebäude durchgeführt hat, muss der Bauherrschaft bzw. den Eigentümern nach § 26a EnEV zur Dokumentation der ausgeführten Arbeiten einen privaten Nachweis (Unternehmererklärung) ausstellen. Die Unternehmererklärung diene der Verbesserung des Vollzugs, so das Hessische Ministerium für Wirtschaft und Verkehr. Sie soll die Bauherrschaft auf Anforderungen der EnEV aufmerksam machen und damit die energetische Gebäudemodernisierung unterstützen. Außerdem soll sie zu EnEV-konformen Baumaßnahmen im Gebäudebestand beitragen. Unternehmererklärungen sind u. a. erforderlich, wenn an oder in bestehenden Gebäuden Änderungen an Außenbauteilen (Fassaden, Fenster usw.) vorgenommen werden, Mit der Unternehmererklärung kann der Unternehmer die Qualität seiner Arbeiten darstellen und belegen, dass er seine Pflichten hinsichtlich der Anforderungen der EnEV an geänderte oder eingebaute Bau- oder Anlagenteile erfüllt hat. Denn auch er ist neben der Bauherrschaft und den anderen am Bau Beteiligten für die Einhaltung der EnEV-Anforderungen verantwortlich. Die Nichtausstellung einer Unternehmererklärung ist eine Ordnungswidrigkeit.Die Unternehmererklärung ist von der Bauherrschaft mindestens fünf Jahre aufzubewahren und der Unteren Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen vorzulegen. Es empfiehlt sich allerdings, sie dauerhaft in die Gebäudeunterlagen aufzunehmen, zum Beispiel als Unterlage für einen späteren Energieausweis oder als Qualitätsnachweis für Käufer, Mieter und sonstige Nutzungsberechtigte des Gebäudes. Aufgrund dessen empfiehlt der VFF folgenden Hinweis der Unternehmererklärung hinzuzufügen: "Die vorliegende Unternehmererklärung ist mindestens für fünf Jahre aufzubewahren und vom Eigentümer/Auftraggeber auf Verlangen der nach Landesrecht zuständigen Behörde vorzulegen. Bitte tragen Sie für eine dementsprechend ordnungsgemäße Aufbewahrung der vorstehenden Erklärung Sorge." Die EnEV bestimmt, dass die Vollzugsbehörden stichprobenartig überprüfen können, ob die Anpassungen an die Anforderungen der neuen EnEV auch tatsächlich erfolgt sind.   Hinweis Unternehmererklärungen AußenhülleFür den Bereich thermische Außenhülle hat der Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Hessen im Benehmen mit dem Hessischen Wirtschaftsministerium das Muster einer Unternehmererklärung erstellt und deren Anwendung empfohlen. Die Unternehmererklärung kann zur Bescheinigung der EnEV-konformen Ausführung für alle Bereiche der Außenhülle (Fenster, Wände, Dach) genutzt werden. Es ist nicht unbedingt nötig, diese umfangreiche Unternehmererklärung dem Kunden vorzulegen. Verbände wie der BHKH oder VFF empfehlen, eine kompakte Erklärung zu verwenden. Ein Beispiel wäre der Satz: "Hiermit erklären wir, gegenüber unserern Auftraggeber nach Abschluss der uns übertragenden Leistungen gemäß Auftrag Nr. ... vom ... in schriftlicher Form, dass die von uns geänderten oder eingebauten Bauteile, wie sie sich aus unserer Schlussrechnung Nr. ...vom ... ergeben, den Anforderung der EnEV 2009 - Anlage 3 - unter Berücksichtigung der aus der Produktnorm zur DIN EN 14351/1 vorgegebenen Rundungen und bauartbedingter Messtoleranzen entsprechen."     Die Unternehmererklärung wird als ausfüll- und speicherbare pdf- Datei im Downloadbereich zur Verfügung gestellt.

Zurück


Aktuelles:

Jun 5, 2015
Pressemiteilung zur EnEV 2009
Apr 5, 2015
Unternehmererklärung zur EnEV 2009